Nunmehr können Gastronomen auch ihre verderbliche Ware im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
VEBWK-News
3
Mai
2021
Ein Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen.
Seit dem 27. April 2021 können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden.
Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt.
Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch besteht.
Ab heute fällt die Quarantänepflicht für viele nach Deutschland Einreisende weg.
28
Apr
2021
Gestern hat sich der bayerische Ministerrat mit den „Ergebnissen“ des Impfgipfels vom Montag befasst.
28
Apr
2021
In der Corona-Krise hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt und diese Regelung mehrfach verlängert.