Muss eine Gaststätte Toiletten haben?

Betriebe mit mehr als 200 Sitzplätze fallen unter die sogenannte Versammlungsstättenverordnung – die Toilettenbereitstellung ist hier Pflicht. Anders dagegen bei Betrieben mit weniger Sitzplätzen. Hier gibt es keine gesetzliche Toilettenpflicht (Bayern). Diese besteht seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr.

Im Regelfall wird jedoch bei der Genehmigung einer Gaststättenerlaubnis genau auf den Betrieb geschaut und ab einer bestimmten Sitzplatzgröße auch Toiletten gefordert. Laut Gaststättengesetz ist die Genehmigung für einen gastwirtschaftlichen Betrieb abzulehnen, wenn „die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb nicht geeignet sind“.

Verpflichtend ist dagegen immer ein Mitarbeiter WC.

Muss eine barrierefreie Toilette vorhanden sein?

Die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume müssen von behinderten Menschen barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen, für das nach dem 01.11.2002 eine Baugenehmigung erteilt wurde. Hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Im Übrigen gelten die Ausführungen oben.

Darf ein Entgelt zur Nutzung der Toilette verlangt werden?

Es gibt keine gesetzliche Regelung mehr, die besagt, dass Toiletten unentgeltlich sein müssen. Grundsätzlich unterliegt es damit dem Hausrecht des Wirtes, ob er seinen Gästen bzw. auch Passanten kostenfreien Zutritt zu den Toiletten gewährt.