Darf ich mein Essen im Restaurant eigentlich fotografieren und es anschließend in sozialen Netzwerken veröffentlichen?

Das kommt darauf an: Grundsätzlich steht dem privaten Gebrauch der Fotos nichts im Wege, solange der Gastwirt das Fotografieren nicht ausdrücklich mittels Schilder im Restaurant oder Hinweis in der Speisekarte untersagt. Auch ein anschließendes Posten in sozialen Netzwerken ist in solchen Fällen unproblematisch.

Anders ist es jedoch, wenn der Gastwirt dies untersagt hat bzw. wenn die Präsentation des Gerichts besonders ausgefallen, kreativ und individuell ist. Der Koch kann in diesem Fall dann nämlich auf das Urheberrecht an dem von ihm zubereitetem Gericht pochen. Letzteres wird in der Regel jedoch eher in der Sterne-Gastronomie der Fall sein.