
Die bayerische Landesregierung hat 2013 einer Neuregelung der „Stillen Tage“ in Bayern mit einem Kompromissvorschlag zugestimmt. Der VEBWK e.V. begrüßt diese Entwicklung, sieht aber noch Mängel in der Umsetzung bzw. in den Anwendungsbestimmungen. Darüber hinaus erinnert der VEBWK e.V. an die Ursprünge, die zu der Diskussion geführt haben.
Die Handhabung der „Stillen Tage Regelung“ wurde und wird in Bayern weit restriktiver gehandhabt, als in anderen Bundesländern. Auch nach der Anpassung reicht der Schutz der Stillen Tage in Bayern weiter als in allen anderen Bundesländern, denn Bayern hat (zusammen mit Baden Württemberg) mit neun stillen Tagen die meisten stillen Tage und im Vergleich mit allen Bundesländern den frühesten Beginn des Schutzes der stillen Tage. Auch das benachbarte Ausland, ebenfalls den christlichen Grundwerten folgend, hat sich längst zu praxisnäheren Regelungen bekannt.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur sieht darin weiterhin eine Benachteiligung für die Gastronomie, insbesondere dem Umstand geschuldet, dass ausschließlich die Gastronomie dieser Regel unterworfen wird. Politische Veranstaltungen (z.B. Aschermittwoch) und die zahlreichen Vereinsfeste außerhalb der Gastronomie werden nicht erfasst. Dadurch entsteht eine signifikante Ungleichbehandlung zum Nachteil der freien Wirtschaft.
In der Praxis kommt es auch immer wieder vor, dass die Lautstärke der Musik an stillen Tagen beanstandet wird, obwohl es darauf gar nicht ankommt. Entscheidend ist allein die Auswahl der Musiktitel.
Stille Tage in Bayern
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- 1. November – Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember – Heiliger Abend
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
Bayern schmückt sich trotz der in 2013 erfolgten Anpassung mit dem strengsten Feiertagsgesetz in ganz Deutschland. Gleiches gilt im Vergleich zu den direkten Nachbarländern Österreich und Tschechien.
Während es in anderen Bundesländern an Feiertagen entweder gar keine Einschränkungen gibt, oder erst ab 3 Uhr, 4 Uhr oder 5 Uhr morgens, hält Bayern nach wie vor an einer antiquierten Regelung fest.
Kritik:
Dabei gibt es treffende Argumente, die für eine Modernisierung des Feiertagsgesetzes sprechen:
- Die Schutzwürdigkeit der Feiertage geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück, einer Zeit, in welcher der christliche Glaube stärker war als heute. 2010 gab es in Bayern insgesamt 74,8 % Kirchenmitglieder (54,4 % Katholiken und 20,4 % Protestanten). Davon besuchen lediglich 17,2 % den Gottesdienst. Der Anteil der Mitglieder christlicher Kirchen geht ständig zurück. Viele Mitglieder fühlen keine Verbundenheit mehr mit den Kirchen.
- Die Lebensgewohnheiten und Einstellungen haben sich geändert. Ausgegangen wird v.a. in die Clubs vielfach erst um Mitternacht.
- Der gefühlte Stille Tag beginnt mit dem Aufstehen und nicht um Mitternacht
- Auch der Aschermittwoch ist ein stiller Tag. Trotzdem wird an diesem Tag mit Pauken und Trompeten in die Dreiländerhalle in Passau eingezogen.
- Gerade in Grenznähe führt das Tanzverbot zu einem Diskothekentourismus zu den benachbarten Anrainerstaaten. Österreich und Tschechien kennen kein Tanz- und Unterhaltungsverbot, obwohl gerade in Österreich das christliche Kulturgut ebenso stark verankert ist, wie in Bayern. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Discounfälle ist das keine wünschenswerte Entwicklung.
- Private Musikveranstaltungen sind sogar am Karfreitag zulässig
- Im November stößt die Stille Tage Regelung bei Club- und Diskothekenbesitzer besonders auf Unverständnis : Bei oftmals nur mehr 2 Öffnungstagen pro Woche sind mit 4 Feiertagen faktisch 8 Abende betroffen. Besonders ins Gewicht fällt hierbei, dass in den Sommermonaten viele Tanzbetriebe wegen der zahlreichen Vereins- und Stadlfeste ohnehin geschlossen haben.
- Action-, Horror- und Erotikfilme sind an Stillen Feiertagen im Fernsehen erlaubt.
Der VEBWK fordert:
Der VEBWK bekennt sich ausdrücklich zum Schutz der christlichen Feiertage.
Feiertage sollen begangen werden könne, ohne dass man an seinem Gebetsort gestört wird. Der Fokus muss auf der Vermeidung lauter, öffentlicher Veranstaltungen liegen, nicht jedoch auf einem Tanzverbot in Clubs. Es ist ein Konsens zu schaffen, zwischen gesellschaftlichen und kirchlichen Bedürfnissen. Daher soll ein modernisiertes Feiertagsgesetz auch Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle anderer zum Ausdruck bringen.
Das derzeit geltende Feiertagsgesetz halten wir in dieser Hinsicht für unzureichend. Gerade für die Großstädte stellt dieser Kompromiss keinerlei Verbesserung für die Veranstalter dar, da das Nachtleben meist nicht vor Mitternacht beginnt.
Daher fordern wir im Zuge einer Modernisierung des Feiertagsgesetzes, den Beginn des Tanzverbotes nicht vor 3 Uhr früh.