Der Brandschutz und die Sicherheit von Menschen haben für unseren Verein oberste Priorität. Wir sind uns bewusst, dass die hohen Brandschutzauflagen in Bayern dazu beitragen, Leben und Eigentum zu schützen. Allerdings müssen wir auch die Herausforderungen und Probleme sehen, die mit diesen hohen Anforderungen einhergehen.

In der Vergangenheit haben tragische Brandkatastrophen in Bayern und anderen Ländern gezeigt, dass der Brandschutz und die Sicherheitsmaßnahmen in Gaststätten und Clubs unerlässlich sind, um solche Tragödien zu vermeiden. Die hohen Brandschutzauflagen in Bayern tragen dazu bei, dass Menschen in diesen Einrichtungen sicher sind und schützen somit Leben und Eigentum.

Allerdings haben diese Auflagen auch negative Auswirkungen auf die gastronomische Branche. Viele gastronomische Betriebe können aufgrund der hohen Brandschutzauflagen ihre jahrzehntealten Säle nicht mehr betreiben oder müssen ihren Betrieb ganz aufgeben. Insbesondere bei der Nachfolgeregelung ist der Brandschutz eine wichtige Rolle. Wenn ein Betrieb übergeben wird, müssen die neuen Betreiber oft Investitionen in den Brandschutz tätigen, um sicherzustellen, dass das Gebäude sicher genug ist, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Wir fordern daher eine Überprüfung der aktuellen Brandschutzvorschriften und eine mögliche Lockerung der Anforderungen für bestimmte Betriebe. Dies würde es den Betreibern ermöglichen, ihre Einrichtungen sicher zu betreiben, ohne dabei übermäßige Kosten und Aufwände zu verursachen.

Wir schlagen vor, dass die Behörden bei der Überprüfung von gastronomischen Betrieben eine differenziertere Betrachtung der Brandschutzanforderungen vornehmen. Dabei sollten die Besonderheiten des einzelnen Betriebs und die finanziellen Möglichkeiten des Betreibers berücksichtigt werden. Eine Lockerung der Brandschutzvorschriften sollte jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, beispielsweise wenn der Betrieb nachweisen kann, dass er alternative Brandschutzmaßnahmen implementiert hat, die eine vergleichbare Sicherheit gewährleisten.

Wir fordern jedoch nicht, dass die Sicherheitsstandards in der Gastronomie generell gesenkt werden. Uns ist bewusst, dass der Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit von Menschen in öffentlichen Versammlungsstätten ist. Wir plädieren lediglich für eine Überprüfung der aktuellen Vorschriften und eine Anpassung an die Bedürfnisse der Betreiber, um die Gastronomiebranche nicht unnötig zu belasten.

Insgesamt ist es unser Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Brandschutz und wirtschaftlicher Tragbarkeit für gastronomische Betriebe zu schaffen. Wir möchten, dass die Betriebe sicher betrieben werden können, ohne dabei übermäßige Kosten zu verursachen oder den Betrieb zu gefährden.

Hauptziele des Brandschutzes sind es unter anderem, die Gefahren eines Brandausbruches einzuschränken, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern, es allen Anwesenden zu ermöglichen, die Versammlungsstätte unversehrt zu verlassen und das Eingreifen von Rettungskräften zu ermöglichen.

Beim Brandschutz ist jedoch nicht alles nur schwarz oder weiß. Vielmehr gibt es einen Ermessensspielraum wie man Gesetze auslegt. Aus Furcht vor persönlicher Haftung fordern Behördenvertreter in der Praxis aber oft das Maximum. Sinnvolle und preisgünstige Alternativen werden erst gar nicht in Erwägung gezogen.

Alternativen:

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hat daher mit einem renommierten Sachverständigen (Prof. Winter von der TU München) einen Leitfaden zum Thema erstellt, der sich sowohl an Gastronomen als auch behördliche Entscheidungsträger richtet.
Der Leitfaden beinhaltet eine:

  • Zusammenstellung und Erläuterung der wesentlichen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzanforderungen auf der Grundalge bestehender Vorschriften.
  • Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen für häufig auftretende Problemfälle beim Umgang mit Bestandssituationen.
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen einschließlich einer Erläuterung alternativer Ausführungsvarianten.

Der Schutz von Leben hat oberste Priorität. Allerdings sind die Sicherheitsstandards in Deutschland mit die höchsten weltweit. Überzogene Forderungen von 250-prozentigen Sicherheitsfanatikern sind abzulehnen.

Hauptziele des Brandschutzes sind es unter anderem, die Gefahren eines Brandausbruches einzuschränken, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern, es allen Anwesenden zu ermöglichen, die Versammlungsstätte unversehrt zu verlassen und das Eingreifen von Rettungskräften zu ermöglichen.

 

Deshalb fordert der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur:

  • Förderung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse, wie es sie auch im Bayerischen Gaststättenmodernisierungsgesetz gab, bei dem aber nur wenige Gastronomiebetriebe zum Zug gekommen sind.
  • Keine sofortige Nutzungsuntersagung nach einer Feuerbeschau sonstigen Brandverhütungsschau, sondern Einräumung einer angemessenen Frist für die Beseitigung der Mängel bzw. die Teilschließung (Stichwort: langfristige Reservierungen!)
  • Ausübung eines wirklichen Ermessens durch die zuständigen Entscheidungsträger bei den Behörden.
  • Bestandsschutz für bestehende Gebäude, die vor 1980 errichtet
  • Keine nachträgliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauplans, wenn ein solcher aufgrund hohen Alters des Gebäudes (oftmals mehr als 100 Jahre alt) nicht vorhanden ist.
  • Stärkung der Eigenverantwortung durch Installierung eines Brandschutzbeauftragten in jedem Gastronomiebetrieb, der durch die Feuerwehrschulen/Berufsgenossenschaften ausgebildet wird. (= Senkung des Entstehungsrisikos eines Brandes)