Hintergrund:

Werden öffentliche Gebäude wie Schulen, Theater und Museen saniert, entzündet sich oft eine Debatte über die enormen Kosten für die Baumaßnahmen. Das Thema Brandschutz spielt jedoch nicht nur bei öffentlichen Gebäuden eine Rolle, sondern zunehmend auch in Gaststätten und Hotels.

Der verheerende Brand Ende Januar 2013 in einer brasilianischen Discothek mit mehr als 230 Toten hat auch in Deutschland für Bestürzung gesorgt. Und Fragen nach der Sicherheit von Gästen und Angestellten bei Veranstaltungen im Gastgewerbe aufgeworfen. Der Ruf nach neuen, strengeren Gesetzen, Bestimmungen und Vorgaben wir immer dann laut, nachdem etwas passiert ist.

Ohne Zweifel: Brandschutz muss oberste Priorität haben. Und jedes einzelne Brandopfer ist eines zu viel.

Allerdings können manche behördlichen Auflagen derart teuer werden, dass die Umsetzung ein extenzielles Risiko bedeutet. Erste Wirtshaussäle wurden bereits geschlossen, im schlimmsten Fall führen brandschutzrechtliche Auflagen bis hin zur Gesamtschließung des Betriebes. Wichtige Kommunikationsstätten gehen damit verloren und das Wirtshaussterben erfährt damit eine weitere Ursache.

Beim Brandschutz ist jedoch nicht alles nur schwarz oder weiß. Vielmehr gibt es einen Ermessensspielraum wie man Gesetze auslegt. Aus Furcht vor persönlicher Haftung fordern Behördenvertreter in der Praxis aber oft das Maximum. Sinnvolle und preisgünstige Alternativen werden erst gar nicht in Erwägung gezogen.

 

Alternativen:

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hat daher mit einem renommierten Sachverständigen (Prof. Winter von der TU München) einen Leitfaden zum Thema erstellt, der sich sowohl an Gastronomen als auch behördliche Entscheidungsträger richtet.
Der Leitfaden beinhaltet eine:

  • Zusammenstellung und Erläuterung der wesentlichen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzanforderungen auf der Grundalge bestehender Vorschriften.
  • Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen für häufig auftretende Problemfälle beim Umgang mit Bestandssituationen.
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen einschließlich einer Erläuterung alternativer Ausführungsvarianten.

Der Schutz von Leben hat oberste Priorität. Allerdings sind die Sicherheitsstandards in Deutschland mit die höchsten weltweit. Überzogene Forderungen von 250-prozentigen Sicherheitsfanatikern sind abzulehnen.

Hauptziele des Brandschutzes sind es unter anderem, die Gefahren eines Brandausbruches einzuschränken, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern, es allen Anwesenden zu ermöglichen, die Versammlungsstätte unversehrt zu verlassen und das Eingreifen von Rettungskräften zu ermöglichen.

 

Der VEBWK fordert:

Der VEBWK fordert einen „Brandschutz mit Augenmaß“. Im Einzelnen sind das:

  • Keine sofortige Nutzungsuntersagung nach einer Feuerbeschau bzw. sonstigen Brandverhütungsschau, sondern Einräumung einer angemessenen Frist für die Beseitigung der Mängel bzw. die Teilschließung (Stichwort: langfristige Reservierungen!)
  • Ausübung eines wirklichen Ermessens durch die zuständigen Entscheidungsträger bei den Behörden.
  • Bestandsschutz für bestehende Gebäude, die vor 1980 errichtet wurden.
  • Keine nachträgliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauplans, wenn ein solcher aufgrund hohen Alters des Gebäudes (oftmals mehr als 100 Jahre alt) nicht vorhanden ist.
  • Stärkung der Eigenverantwortung durch Installierung eines Brandschutzbeauftragten in jedem Gastronomiebetrieb, der durch die Feuerwehrschulen/Berufsgenossenschaften ausgebildet wird. (= Senkung des Entstehungsrisikos eines Brandes).
  • Für bis zu 16 Veranstaltungen pro Jahr kann ein erforderlicher zweiter baulicher Rettungsweg durch einen Brandschutzbeauftragten kompensiert werden, wenn ansonsten eine Betreibung des Saals nur mit einer ständigen Feuerwache möglich wäre.
  • Eine temporäre Außentreppe (z. B. fahrbare Gerüsttreppe) kann einen notwendigen zweiten ortsfesten baulichen Rettungsweg ersetzen.
  • Ein erforderlicher zweiter baulicher Rettungsweg kann in Einzelfällen dadurch kompensiert werden, dass mindestens zwei zur Anleiterung geeignete Fensterflächen, deren Brüstungshöhe sich nicht mehr als 5,50 m über der Geländeoberfläche befindet, vorhanden ist.
  • Batterieeinzellenleuchten sind eine zulässige Alternative zu einer erforderlichen, nachträglichen Bereitstellung einer Sicherheitsbeleuchtung in Gasträumen, einschließlich der Beleuchtung der Hinweise auf die Ausgänge.
  • Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Feuerlöschern ist eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung des Brandschutzes.