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Die geplante Anhebung des Mindestlohns bringt viele bayerische Gastronomiebetriebe an ihre Belastungsgrenze – insbesondere bei Minijobbern. Der VEBWK fordert Ausnahmen im Gesetz, um flexible Beschäftigungsmodelle zu retten. Andernfalls droht das Lohngefüge zu kippen – mit fatalen Folgen für unsere Wirtshauskultur.

Durch eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen jetzt deutlich entlastet. Die Genehmigungsanträge für Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern können zukünftig per Email eingereicht werden. Nach einer Frist von zwei Wochen ab Antragsstellung gilt entsprechende Genehmigung zudem automatisch als erteilt – die Gebühr für die Genehmigung entfällt in diesem Fall. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt den damit verbundenen Bürokratieabbau, warnt jedoch vor einer Aushöhlung des geltenden Gaststättenrechts: