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Der VEBWK kritisiert den Kabinettsbeschluss zum digitalen Kassenbon ab 2028 als Kassenpflicht durch die Hintertür. Mit dem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) werden kleine Betriebe mit Kosten von mehreren tausend Euro für elektronische Kassensysteme belastet und unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt – während milliardenschwere Cum-Ex-Geschäfte bis heute nicht vollständig aufgeklärt sind.

Der VEBWK lehnt die Pläne von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Geschäfte und Gastronomiebetriebe zur Annahme digitaler Zahlungsmittel zu verpflichten, entschieden ab. Die geplante Kartenzahlungspflicht bedeute einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit und belaste gerade kleine Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten.

Der VEBWK kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 scharf. Die geplante Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent belastet die Betriebe zusätzlich, die vorgesehene Differenzierung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen nach Tarifbindung lehnt der Verein entschieden ab.

Der VEBWK kritisiert die im Steuerreform-Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgesehene Streichung des Rabattfreibetrags nach §8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz scharf. Die Regelung ermöglicht bislang einen steuerfreien Freibetrag von 1.080 Euro jährlich auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder anbietet. Davon profitieren Millionen Arbeitnehmer: von Supermarktmitarbeitern über Beschäftigte bei Autoherstellern bis hin zu Handwerksbetrieben und Gastronomen.