Die Fakten:

Bisher ist in Bayern für die Außengastronomie in der Regel um 22 Uhr Schluss. Dies ist über kommunalrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit immissionsschutzrechtlichen Bundesvorschriften so geregelt. Grund dafür die die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (sog. TA-Lärm). Zwar findet diese seit 1998 auf „Freiluftgaststätten“ keine Anwendung mehr, dennoch wird diese Vorschrift von den Gemeinden und Gerichten zur Beurteilung von Geräuschimmissionen analog herangezogen.

Das Problem:

Geräusche, die von der Außengastronomie ausgehen, werden wie technischer Lärm gemessen und bewertet. Menschliche Geräusche wie reden oder lachen, sind aber nicht vergleichbar mit Bohren oder Hämmern. Trotzdem werden dieselben Maßstäbe bzw. Schwellen- und Grenzwerte zugrunde gelegt.

Der VEBWK fordert:

Der VEBWK fordert den Erlass einer Bayerischen Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“, die eine Betriebszeit bis mindestens 24 Uhr vorsieht und in der, Messverfahren für die Bewertung menschlichen Kommunikationslärms festgelegt werden.

Was spricht dafür?

  • Verändertes Ausgeh- und Freizeitverhalten
    Flexiblere Arbeitszeiten und längere Ladenöffnungszeiten tragen dazu bei, dass wir uns erst später in den Biergarten setzen, dafür aber natürlich entsprechend länger in den Abend hinein. Nur an wenigen Abenden/Jahr ist es bis Mitternacht so warm, dass man dann noch draußen sitzen kann.
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  • Bürokratismus
    Bisher müssen Gastwirte in Bayern einen Antrag stellen, wenn sie die Außengastronomie in ihrem Betrieb länger als 22 Uhr geöffnet halten möchten Nach den monatelangen coronabedingten Zwangsschließungen und enormen Umsatzeinbußen eine zusätzliche bürokratische Belastung, die viel Zeit in Anspruch nimmt.
  • Corona-Pandemie
    Seit der Corona-Pandemie sitzen viele Gäste lieber draußen, als in Innenräumen.
  • Liberale Sperrzeiten in der EU
    Länder wie Spanien, Frankreich und Italien machen es vor. Dort gibt es, abgesehen von etwaigen Coronaregelungen, keine Sperrstunde für die Außengastronomie. Bayern als Tourismusland Nr. 1 in Deutschland hat eine ausgeprägte Biergartenkultur. Um auch weiterhin als Tourismusland attraktiv zu sein, sollten die liberalen Öffnungszeiten dieser Länder übernommen werden.
  • Entzerrung von Brennpunkten in den Ballungsräumen
    Gerade in Ballungsräumen weichen Jugendliche und auch Erwachsene immer öfter auf öffentliche Plätze als sozialem Treffpunkt aus. Ein längerer Betrieb der Außengastronomie würde zu einer Entzerrung des Problems führen und die Feiern gleichzeitig in einen Bereich verlegen, der weitreichende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat. Auch in Hinblick auf Corona eine ‚Win-Win‘-Situation.“ Ein negativer Einfluss auf die Nachtruhe ist schon deshalb nicht zu erwarten, da in der kontrollierten Außengastronomie, anders als auf öffentlichen Plätzen, der Wirt die Verantwortung trägt und bei Bedarf selbst für Ruhe sorgt.
  • Belebung der Innenstädte
    Längere Öffnungszeiten tragen zu einer Belebung der Innenstädte bei. Laut einer aktuellen Studie #Innstadtinitiative, welche die Metro AG in Zusammenarbeit mit der IFH Köln veröffentlicht hat, ist für 76 % der Befragten die City ein Ort zum Ausgehen mit Cafés, Bars und Restaurants.Während nach dem Re-Start speziell die ländliche Gastronomie schnell wieder Fahrt aufgenommen hat, steht die Gastronomiebranche in den Ballungsräumen und speziell in der Innenstadtlage vor besonderen Herausforderungen. Besonders fehlen Städtetouristen und hier vor allem Touristen aus dem Ausland. Die Innenstadt als Ort zum Einkaufen verliert gerade bei der jüngeren Generation, die immer mehr online bestellt, an Bedeutung. Essentiell für lebendige Innenstädte ist eine Vielfalt an Gastronomie.
  • Soziale Treffpunkte vor allem in wohnraumbeengten Ballungsgebieten
    Viele Menschen in der Stadt verfügen weder über einen Garten noch einen Balkon. Aus diesem Grund ist der Besuch von Biergärten bzw. der Außengastronomie generell ein beliebter Treffpunkt in den Sommermonaten.