
Hintergrund:
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Eine Obergrenze für eine tägliche Höchstarbeitszeit ist dagegen nicht geregelt.
In Deutschland gibt es jedoch eine tägliche Höchstarbeitszeit. Diese beträgt in der Regel 8 Stunden und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf maximal 10 Stunden täglich erhöht werden, wenn innerhalb eines halben Jahres ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird.
In der Vergangenheit hat eine geringfügige Überschreitung dieser täglichen Höchstarbeitszeit zu keinerlei Beschwerden geführt. Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1.1.2015 sind Gastronomen jetzt aber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Wird ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, können Bußgelder bis zu 15.000 € verhängt werden. Auch Verstöße gegen die Dokumentationspflicht werden mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet.
Kritik:
- Starre Arbeitszeitenregelung behindern die Flexibilität der Arbeitgeber:
Bsp: Hochzeitsfeier im Lokal
Der Service beginnt mit den Vorbereitungen um 14 Uhr, die Hochzeitgesellschaft trifft um 16 Uhr im Lokal ein. Mit dem Brautpaar hat der Gastwirt ein Ende der Feier um 24 Uhr vereinbart. Tatsächlich feiert die Hochzeitsgesellschaft dann aber doch länger und es wird 4 Uhr morgens bis die letzten Gäste gehen. Die 10 Stunden Höchstarbeitszeit für den Service sind längst überschritten. Neues Servicepersonal um Mitternacht oder noch später einzusetzen ist nicht möglich, da so kurzfristig auf Abruf niemand zu bekommen ist. - Starre Arbeitszeitregelungen behindern die freie Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitnehmer
Bsp: Hochzeitsfeier im Lokal, vgl. oben
Die Bedienung, die Alleinerziehend ist, hat für diesen Abend einen Babysitter organisiert. Sie möchte lieber am Wochenende länger arbeiten, da hier die Kinderbetreuung sicher gestellt ist um unter der Woche dann für die Kinder da sein zu können.
Bsp: Manche Arbeitnehmer haben in anderen Branchen den Wunsch, abends noch etwas im Homeoffice zu machen, um so Beruf und Familie besser zu vereinen.
- Der strenge Acht-Stunden-Tag ist in vielen Berufen nicht einzuhalten, z. B. in allen Branchen mit Bereitschaftsdiensten. Deshalb lässt das Gesetz bereits heute Raum für Ausnahmen. Polizei, Feuerwehr, Ärzte, landwirtschaftliche Mitarbeiter und Tierhalter, sie alle dürfen auch mehr als 10 Stunden am Stück arbeiten. Gleiches gilt für Lastwagenfahrer und Busfahrer. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein Dienstleistungsgewerbe, das in hohem Maß auf die Wünsche der Kunden eingehen muss. Daher bedarf es auch hier einer Flexibilisierung.
Der VEBWK fordert:
Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Umstellung der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine Wochenarbeitszeit unter Beachtung des zulässigen Arbeitsvolumens und der Ruhezeiten, gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie.