2015 wurde in Deutschland die „One in – One out Regel“ (Oioo) eingeführt, mit der die Bundesregierung versucht, eine Zunahme der Bürokratiebelastungen zu bremsen. Diese Regel ist in den einzelnen Bundesministerien verankert, und die Ressorts müssen einen Ausgleich zwischen Be- und Entlastung durch neue Gesetzgebung und Verordnungen sicherstellen.

Das große Manko von Oioo ist, dass damit keinerlei branchenspezifische Kontrolle und branchenspezifische Beschränkung der Bürokratiebelastungen erreicht werden. Dies führt dazu, dass Oioo besonders für kleine und mittelgroße Unternehmen aus besonders stark regulierten Branchen die Bürokratie nicht bremst. Im Gegenteil: Sie sehen eine erhebliche Zunahme der Belastungen.

Das Gastgewerbe ist dabei besonders betroffen. So müssen gastgewerbliche Unternehmen laut einer Studie des DIHK je nach Betriebsgröße, -aktivitäten und -anlagen 100 bis 125 Verpflichtungen einhalten. Nachfolgend einige Beispiele:

  1. Hygiene-Dokumentation: Das Gastgewerbe ist verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen und zu dokumentieren, wie die hygienischen Anforderungen an Lebensmittelproduktion und -verkauf erfüllt werden.
  2. Allergen-Dokumentation: Wenn in den angebotenen Speisen Allergene enthalten sind, müssen diese in der Speisekarte kenntlich gemacht und in einer Allergen-Dokumentation erfasst werden und zwar für 26 Allergene für jedes Gericht, jedes Häppchen und für alle Variationen
  3. Mitarbeiter-Dokumentation: Arbeitgeber müssen die tägliche Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Mindestlohngesetz, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Dauer aller Pausen dokumentieren. Dokumentation der Mitführung und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  4. Bestands-Dokumentation: Im Gastgewerbe ist eine Bestandsführung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vorräte an Lebensmitteln, Getränken und anderen Materialien den Anforderungen Dazu gehört auch eine Dokumentation von Haltbarkeitsdaten und Lieferanten.
  5. Arbeitsschutz-Dokumentation: Die Unterweisung der Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz ist zu dokumentieren
  6. Dokumentation der Untersuchung, Reinigung und Desinfektion des Betriebes und seiner anlagentechnischen Einrichtungen

 Eine Pilotmessung des DIHK hat ergeben, dass die Bürokratiebelastung im Gastgewerbe zwischen 1,2% und 6% des Umsatzes liegt. Für einen Gasthof mit einem Umsatz von ca.
€ 1 Million entspricht dies € 12.000 bis € 60.000 pro Jahr. Dabei dürfte die Bürokratiebelastung laut DIHK sogar noch unterschätzt werden und tatsächlich höher liegen.

Der VEBWK fordert

  • den Bürokratieabbau weiter voranzutreiben. Dabei müssen insbesondere Auflagen und Dokumentationspflichten reduziert werden. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass ein gastgewerbliches Unternehmen 100 bis 125 Verpflichtungen einhalten muss und dabei die Einhaltung all dieser Verpflichtungen von einem Ein-Mann-Unternehmen genauso geleistet werden muss wie von einem Großbetrieb, der personell ganz anders aufgestellt ist.
  • Steuervereinfachungen durch Pauschalierungen für Kleinbetriebe, wie es sie in der Landwirtschaft gibt
  • vorhandene Ermessensspielräume durch Ämter und Behörden stärker genutzt werden müssen