Im Kampf gegen die Perspektivenlosigkeit bayerischer Kneipen- und Barbesitzer hat der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) in Kooperation mit einem Regensburger Schankbetrieb und dem Anwalt Urs Erös im August 2020 das Hauptsacheverfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Bereits im Juli unterstützte der VEBWK einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen für eine Öffnung von Kneipen und Bars. Dieser Eilantrag wurde durch den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zwar abgewiesen, die Richter erkannten jedoch die Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Maßnahmen an.

„Monatelang haben wir gemeinsam mit Betreibern von Clubs, Bars und Kneipen an Sicherheitskonzepten gearbeitet, wir haben nach Kompromissen und Lösungen gesucht, die Existenz dieses Teils der Gastronomiebranche zu retten und sind bei der Staatskanzlei doch immer auf taube Ohren gestoßen“, so die VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die einschneidenden Einschränkungen, die noch immer keinen Betrieb in bayerischen Schankwirtschaften erlauben, sind so schon lange nichtmehr nachvollziehbar. Um die Unverhältnismäßigkeit zu erkennen, genügt ein Blick in die anderen deutschen Bundesländer. In jedem anderen Land sind Kneipen und Bars unter entsprechenden Auflagen schon lange wieder geöffnet – ohne, dass dieser Schritt eine nennenswerte Verschärfung des Infektionsgeschehens nach sich gezogen hätte. Der bayerische Sonderweg ist mittlerweile nur noch eines: existenzbedrohend. Tausende Betreiber von Kneipen und Bars stehen vor dem Aus, ohne auch nur die geringste Perspektive. Das darf so nicht fortgeführt werden!“

Gerichtsverfahren, öffentlicher Druck und eine massive Medienunterstützung dürften schließlich den Ausschlag für das Einlenken der Staatsregierung gegeben haben. Am 19. September 2020 gab Ministerpräsident Söder endlich bekannt, daß Schankwirtschaften ab dem 19. September 2020 grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zur Öffnung zugelassen werden.