Viele Betriebe versenden gerne in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsgrußkarten an ehemalige Gäste. Ist das im Zuge der Datenschutzgrundverordnung noch erlaubt oder bedarf es vorher einer Einwilligung des Empfängers?

Grundsätzlich bedarf es keiner Einwilligung für das Versenden von Weihnachtsgrußkarten per Post an ehemalige Gäste, es sei denn, der Empfänger hat dem ausdrücklich widersprochen.

Auch für Weihnachtsgrüße per Email an ehemalige Gäste ist keine Einwilligung nötig, sofern Sie:

  • die Emailadresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden erhalten haben,
  • der ehemalige Gast der Verwendung nicht widersprochen hat
  • der Gast bei der Erhebung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.