Im Restaurant können Sie nur eine Flasche Mineralwasser verlangen. Ein Glas Mineralwasser darf der Wirt nicht servieren. Das schreibt die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vor, in der geregelt ist, dass Mineralwasser nur in verschlossenen Fertigpackungen zum Verbraucher gelangen darf.

Übrigens darf ein Glas Quell- oder Tafelwasser dagegen im Glas gebracht werden.

Was ist der Unterschied?

Mineralwasser ist nach § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser, dass folgende Anforderungen erfüllt:

  1. Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
  2. es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
  3. seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.

Quellwasser ist nach § 10 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser, dass

  1. seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen worden ist,
  2. bei der Herstellung keinen oder lediglich den nach § 6 Abs. 1 auch in Verbindung mit Abs. 2 und 3 zulässigen Verfahren unterworfen worden ist.

Tafelwasser dagegen ist meist ein Gemisch. Gemäß § 11 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung dürfen neben Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser auch folgende Zusätze verwendet werden:

natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug im Salzgehalt angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid und Zusatzstoffe nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.

Vorteil für den Gast:

Er kann sicher gehen, auch tatsächlich Mineralwasser und kein anderes Wasser serviert zu bekommen.