Am Stillen von Säuglingen in Cafés und Restaurants scheiden sich oft die Geister. Ob das Stillen in der Öffentlichkeit zulässig ist oder nicht, ist in Deutschland aber nicht explizit geregelt.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kommt in einer Sachstandsuntersuchung 2016 zu folgendem Ergebnis:

  • Grundsätzlich ist das Stillen in der Öffentlichkeit zulässig und damit auch in Gaststätten.
  • Allerdings ist auch immer das Hausrecht des Gastwirts zu beachten:
    • Ist noch kein Bewirtungsvertrag zustande gekommen, kann er das Stillen über sein Hausrecht untersagen.
    • Ist bereits ein Bewirtungsvertrag zustande gekommen, kann er ein Hausverbot nur noch bei Vorliegen besonders gewichtiger Sachgründe aussprechen.
    • Ist eine vertragliche Regelung über die Zulässigkeit des Stillens getroffen worden, so ist diese Regelung maßgeblich.

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