2
Jul
2020

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen.
Die IHK München und Oberbayern bietet auf Ihrer Website einen umfassenden Überblick über sämtliche steuerliche Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie
- Überblick: Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen
- Steuerstundung
- Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
- Anpassung von Vorauszahlungen 2019 anhand eines vorläufigen Verlustrücktrags
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen
- Rückzahlung von Umsatzsteuersondervorauszahlungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Umsatzsteuer: Unentgeltliche Überlassung von medizinischem Bedarf und Personal
- Lohnsteuerliche Erleichterungen, Arbeitnehmerbesteuerung
- Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
- Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung
- Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Erleichterungen bei den Verbrauchsteuern
- Gesetzliche Neuerungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, insbesondere Konjunkturpaket
- Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Unterstützungsmaßnahmen
- Betrug bei Anträgen auf Corona-Soforthilfen