Clubs und Diskotheken dürfen immer noch nicht öffnen. Allerdings besteht wie bereits im vergangenen Jahr die Möglichkeit einer Vermietung der Räumlichkeiten.
VEBWK-News
Heute startet die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm.
Auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten können Messeteilnehmende einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden.
In einem niederschwelligen Verfahren, soll ein gleitender Übergang zum Regelverfahren ermöglicht werden, sofern erforderlich.
In einem offenen Brief hat nun der Verband der Münchner Kulturveranstalter die bayerische Staatsregierung kritisiert.
Der DEHOGA Bundesverband bittet Hoteliers und Gastronomen um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage.
Liebe Kulturschaffende – und ich meine Alle. Die, die auf der Bühne stehen, die unzähligen Helfer und Techniker die das […]
Speiselokale dürfen wieder öffnen, reine Schankwirtschaften nur unter freiem Himmel. Clubs und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.