Mittlerweile liegt auch die konsolidierte Lesefassung der 15. Bayerischen InfektionsschutzmaßnahmenVO vor. Dadurch ergeben sich auch Auswirkungen auf geschlossene Gesellschaften.
Mittlerweile liegt auch die konsolidierte Lesefassung der 15. Bayerischen InfektionsschutzmaßnahmenVO vor. Dadurch ergeben sich auch Auswirkungen auf geschlossene Gesellschaften.
Mit der Änderung der 15. InfektionsschutzmaßnahmenVO, die ab 28.12. in Kraft tritt wurde auch die Altersgrenze von 12 Jahre und 3 Monate auf 14 Jahre heraufgesetzt.
Gestern hatten wir aufgrund einer Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums berichtet, dass in der Gastronomie auch größere Silvesterfeiern möglich sind.
Ab dem 28. Dezember gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, auch für Geimpfte und Genesene. Darauf hat eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums am 23. Dezember hingewiesen.
Für private Feiern in der Gastronomie ist derzeit wahlweise 2G bzw. 2Gplus vorgeschrieben Unklar war bislang, wie sich die ab […]
Mit einem offenen Brief hat sich gestern der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur an Ministerpräsident Söder, Staatsminister Aiwanger und Staatsminister Füracker gewandt.
Gestern hat das Bundeswirtschaftsministerium darüber informiert, dass die Regelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen auch im Januar in der neuen Überbrückungshilfe IV gilt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Informationen rund um die Corona-Hilfen aktualisiert: Grundsätzlich sind alle Informationen zu den Wirtschaftshilfen sind auf der Antragsplattform