Im Juli 2020 wurde im Zuge der Coronapandemie die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% gesenkt. Diese Umsatzsteuersenkung ist befristet bis Ende 2023 und gilt bis heute nur für Speisen und nicht für Getränke, obwohl die getränkegeprägte Gastronomie (Kneipen, Bars, Clubs) die längsten Schließzeiten und damit ein Betriebsverbot während der Pandemie zu verzeichnen hatte. Daher sollten auch sie in den Kreis der begünstigten reduzierten Mehrwertsteuer aufgenommen werden.

Was für die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen/Getränke spricht:

  1. Unterstützung der Branche: Die Gastronomiebranche hat in der Corona- Pandemie stark Eine reduzierte Mehrwertsteuer trägt dazu bei, die Branche zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.
  2. Förderung der Konsumnachfrage: Eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie trägt dazu bei, die Konsumnachfrage anzukurbeln und den Umsatz der Betriebe zu steigern.
  3. Geringere Preise: Eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie könnte dazu führen, dass die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher niedriger sind, was insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen von Vorteil wäre.
  4. Gleichbehandlung mit Mitbewerbern: Ohne eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie haben Bäcker, Metzger und andere Lebensmittelhändler, die ebenfalls Speisen anbieten, einen Wettbewerbsvorteil, da sie niedrigere Steuersätze zahlen müssen. Es wäre widersinnig und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenlieferung weiterhin nur 7% Mehrwertsteuer erhoben werden. Eine Gleichbehandlung aller Branchen, die Lebensmittel verkaufen, wäre daher gerechtfertigt und könnte dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Markt fairer zu gestalten.
  5. Förderung von Investitionen und nachhaltiger Unternehmensführung: Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie trägt dazu bei, Unternehmen mehr finanzielle Spielräume zu geben, um in nachhaltige Praktiken und Technologien zu investieren. Diese Investitionen könnten beispielsweise den Einsatz erneuerbarer Energien, die Umstellung auf biologische und regionale Lebensmittel, die Reduzierung von Lebensmittel-abfällen oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten umfassen. Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz gibt den Unternehmen mehr Flexibilität und Ressourcen, um diese wichtigen Investitionen zu tätigen und damit eine nachhaltige Unternehmensführung zu fördern.
  6. Förderung der gesunden Ernährung in Schulen und Kitas: Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie würde auch dazu beitragen, die gesunde Ernährung in Schulen und Kitas zu fördern. Schulen und Kitas könnten sich durch eine solche Maßnahme leistungsstärkere und gesündere Lebensmittel leisten, was sich positiv auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Kinder auswirken könnte. Mit einem dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz könnten auch gesunde Snacks und Mahlzeiten zu günstigeren Preisen angeboten werden, was dazu beitragen könnte, ungesunde Ernährungsgewohnheiten und Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Dies würde nicht nur die Gesundheit der Kinder fördern, sondern auch langfristige Vorteile für die öffentliche Gesundheit bringen.
  7. Vergleich mit anderen Ländern: Die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie würde es Deutschland ermöglichen, sich im internationalen Wettbewerb mit anderen Ländern zu messen, die bereits eine solche Maßnahme umgesetzt haben. Für Besucher bedeutet das mehr Attraktivität und die Beendigung eines Wettbewerbsnachteils. 22 EU-Staaten machen steuerlich keinen Unterschied zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant.
  8. Entlastung bei steigenden Kosten: Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie trägt dazu bei, die erheblichen Kostensteigerungen in den Bereichen Personal und Lebensmittel zu kompensieren. Insbesondere in der aktuellen Situation, in der viele Unternehmen mit steigenden Kosten konfrontiert sind, hilft die Beibehaltung eines niedrigeren Steuersatzes den Gastronomiebetrieben, ihre Margen zu erhalten und gleichzeitig weiterhin qualitativ hochwertige Speisen anzubieten. Durch die Entlastung bei den Kosten könnten die Unternehmen auch mehr Ressourcen in die Ausbildung und Weiterbildung des Personals investieren, was letztendlich zu einer höheren Qualität der Dienstleistungen führen könnte.

 

 

Der VEBWK fordert:

  • eine Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel.
    Die Reduzierung des Steuersatzes für die Hotellerie hat es vorgemacht: Allein im Jahr 2010 wurden 900 Millionen Euro in die Hotelbetriebe investiert. Daneben wurden 2010/2011 mehr als 14.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen.
  • die Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Getränke