Die Gastronomiebranche kommt nicht aus der Krise! Im vergangenen Jahr musste fast jeder zehnte Betrieb seine Türen für immer schließen. […]
Author: Ursula Zimmermann
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) wurde letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat einen neuen Leitfaden vorgestellt: „Gastronomiebetriebe auf Festivalveranstaltungen sicher und gesund betreiben“.
Allein im Jahr 2023 musste etwa jedes zehnte Gastronomieunternehmen aufgeben.
Dank einer Lockerung der Lärmschutzvorschriften ist Public Viewing bei der Fußball Europameisterschaft auch nach 22 Uhr möglich.
Seit dem 1. März ist das innovative Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 in Kraft, das bedeutende Chancen für Ihr Unternehmen birgt.
Nehmen Sie am GEVA Award der Gastfreundschaft 2024 teil und zeigen Sie allen den einzigartigen Charme Ihres Thekenbereichs.
Ab dem 1. März 2024 wird die neue Regelung für befristete Arbeitsmarktzugänge (§ 15d BeschV) wirksam. Wir gehen davon aus, dass auch das Gastgewerbe von dieser Regelung Gebrauch machen wird.