Jeder, dessen Geschichte wir veröffentlichen, bekommt eine Kiste Secco GRATIS zugeschickt!
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Bei Erreichen niedriger Inzidenzwerte können einige Corona-Regeln in Bayern künftig einen Tag schneller gelockert werden.
Den richtigen Überblick zu behalten, was bei welchem Wert gerade gilt, fällt mitunter aber schwer.
Bei Selbsttests vor Ort können durch den Betreiber Testnachweise ausgestellt werden.
Die Politik verweist gerne darauf, dass man ja „Außer-Haus“ verkaufen könne und auch Geschäftsreisende beherbergen dürfe. Das aber geht an der Lebenswirklichkeit der Branche vorbei.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 CoronaImpfV ist das Betriebspersonal der Gastronomie als auch des Gastgewerbes priorisiert und in die Gruppe der erhöhten Priorität (Gruppe 3) einzustufen.
Die GEMA beendet ihre Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021.
Sind Corona-Tests in der Außengastronomie sinnvoll? so lautet die Frage der Woche in der Bayerischen Staatszeitung.