Bereits seit längerem ist es in einigen Landkreisen gängige Praxis, dass auch Beschäftigte in der Gastronomie in die Prioritätsgruppe 3 eingruppiert werden.
VEBWK-News
Eine aktualisierte Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde nun offiziell vom Bundesarbeitsministerium verkündet.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können auch Ausgaben für Hygienemaßnahmen angesetzt werden.
Der VEBWK bietet kommenden Montag (17.5.) und Dienstag (18.5.), jeweils von 9-12 Uhr eine Telefonsprechstunde für Voll- und Fördermitglieder an
In der vergangenen Woche hatten wir Sie gebeten, an unserer Facebook-Umfrage zur Testpflicht in der Außengastronomie teilzunehmen.
In den vergangenen Tagen haben uns viele Fragen im Hinblick auf den Besuch/die Öffnung der Gastronomie erreicht.
Schicksale sind mehr als Inzidenzwerte“ – ein Bericht von Erol Görür, Hotel Ammergauer Hof, Oberammergau
Es gibt keine Impfpflicht bei Sars-CoV-2. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen. […]