10
Aug
2021

Wenn Mitarbeiter aus dem Auslandsurlaub zurückkehren, gelten für sie unterschiedliche Anmelde-, Test-, Nachweis- oder Quarantänevorschriften. Dadurch kann auch das Arbeitsverhältnis tangiert sein, z. B. wenn der Mitarbeiter in Quarantäne muss.
Angesichts der zuletzt mehrfach geänderten Corona-Einreiseverordnung hat die BDA ihre Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie HIER.