Heute hat sich das bayerische Kabinett zu seiner letzten planmäßigen Sitzung vor der Sommerpause getroffen. Dabei ging es u.a. um die Frage, unter welchen Bedingungen Bars und Kneipen ihre Innenräume öffnen dürfen
VEBWK-News
Unternehmen können seit vergangenem Freitag über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen.
Die vbw weist darauf hin, dass Unternehmen innerhalb von 3 Monaten eine Erstattung des ausgezahlten Kurzarbeitergeld beantragen müssen.
Wie mehrfach berichtet (zuletzt am 1.7.) erlaubten einige Kommunen Kulturveranstaltungen in Gaststätten nur unter der Voraussetzung einer Reihenbestuhlung.
Corona und de Pandemie, am Lockdown werdn de Kloana hi. De Wirt genau, wia a de Brauer, hoitn des ned aus auf Dauer.
Der VGH hatt das andauernde Schließungsverbot für Kneipen gekippt.
Maßnahmen, die nicht ursächlich im Zusammenhang mit Vorschriften zur Eindämmung der Corona – Pandemie stehen“ , sind nicht förderfähig.
Kellnerinnen und Kellner in Bayern, die im Freien bedienen, müssen bei der Arbeit keine Maske tragen, so der Dehoga Bayern.