Der VEBWK empfiehlt dringend einen Antrag zu stellen, wenn seit einem Jahr kein Betrieb mehr in Ihrem Lokal stattfindet.
Der VEBWK empfiehlt dringend einen Antrag zu stellen, wenn seit einem Jahr kein Betrieb mehr in Ihrem Lokal stattfindet.
Mittlerweile werden Abschlagszahlungen wieder vorgenommen.
Am Mittwoch wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 verlängert und in einigen Punkten verändert.
In Brandenburg sollen künftig bei einer Inzidenz über 100 auch andere Faktoren berücksichtigen wie die Auslastung des Gesundheitssystems oder den Impfstatus.
Wegen eines Betrugsverdachts wurden sämtliche Abschlagszahlungen der Coronahilfen auf Eis gelegt.
Mit Änderung der Einreise-Quarantäne-Verordnung müssen nun bei ausländischen Arbeitnehmern auch die Arbeitgeberbescheinigungen geändert werden.
Wer darf öffnen und wer nicht? Die Positivliste „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft“, beantwortet viele Frage beantwortet wie z.B. welche Betriebe, […]
Die maßgeblichen regionalen Inzidenzwerte werden immer aktuell vom Bayerischen Gesundheitsministerium bekanntgegeben.