Der VEBWK kritisiert die im Steuerreform-Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgesehene Streichung des Rabattfreibetrags nach §8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz scharf. Die Regelung ermöglicht bislang einen steuerfreien Freibetrag von 1.080 Euro jährlich auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder anbietet. Davon profitieren Millionen Arbeitnehmer: von Supermarktmitarbeitern über Beschäftigte bei Autoherstellern bis hin zu Handwerksbetrieben und Gastronomen.

Der VEBWK weist die Forderung der Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, nach einer Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie mit aller Entschiedenheit zurück. Schnitzer hatte die Maßnahme als „eine der überflüssigsten Subventionen seit Langem“ bezeichnet und behauptet, sie rette nicht die Landgasthäuser, sondern nütze vor allem Ketten wie McDonald’s und Burger King. Der VEBWK hält diese Darstellung für grob verzerrend und realitätsfern.