Der VEBWK kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 scharf. Die geplante Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent belastet die Betriebe zusätzlich, die vorgesehene Differenzierung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen nach Tarifbindung lehnt der Verein entschieden ab.