Anfang Juli hatten wir Entwarnung gegeben, weil der Koalitionsausschuss die Abschaffung der Minijobs vom Tisch genommen hatte. Nun müssen wir nachlegen – denn ganz sicher ist der Erhalt noch immer nicht.
Anfang Juli hatten wir Entwarnung gegeben, weil der Koalitionsausschuss die Abschaffung der Minijobs vom Tisch genommen hatte. Nun müssen wir nachlegen – denn ganz sicher ist der Erhalt noch immer nicht.
Der VEBWK kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Tabaksteuer bis 2030 noch stärker anzuheben als bislang vorgesehen. Bereits im Februar hatte der VEBWK vor einer Erhöhung gewarnt. Nun zeigt sich, dass die Politik den Warnungen nicht gefolgt ist, sondern weiter nachlegt.
Der VEBWK begrüßt einen wichtigen Erfolg für das bayerische Gastgewerbe: Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Das machte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung heute im Rahmen seines Maßnahmenpakets für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt deutlich.
Mit großer Sorge blickt der VEBWK auf die Vorschläge der Rentenkommission. Insbesondere die Empfehlung, den bisherigen Sonderstatus der Minijobs künftig weitgehend abzuschaffen und auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken, würde die Gastronomiebranche empfindlich treffen.
Der VEBWK weist die Forderung der Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, nach einer Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie mit aller Entschiedenheit zurück. Schnitzer hatte die Maßnahme als „eine der überflüssigsten Subventionen seit Langem“ bezeichnet und behauptet, sie rette nicht die Landgasthäuser, sondern nütze vor allem Ketten wie McDonald’s und Burger King. Der VEBWK hält diese Darstellung für grob verzerrend und realitätsfern.
Die Gastronomiebranche kämpft seit Jahren für ein moderneres Arbeitszeitrecht. Jetzt liegt endlich ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Dieser ist jedoch ernüchternd.
Der VEBWK begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Die aufschiebende Wirkung im Streit um zwei große Festzelte auf dem Oktoberfest wird nicht verlängert. Die Eilentscheidung ist damit rechtskräftig.
Der VEBWK kritisiert das von der Gleichstellungsstelle der Stadt Erlangen an die Wirte der Bergkirchweih verschickte Schreiben, in dem zwölf namentlich genannte Lieder zum Nicht-Spielen aufgefordert werden, als völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Festkultur. Die Lieder hätten aufgrund sexistischer oder frauenfeindlicher Inhalte auf dem Volksfest keinen Platz. Unter den indizierten Titeln findet sich auch der Kulthit „Skandal im Sperrbezirk“ der Spider Murphy Gang.