Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Tabaksteuer bis 2030 noch stärker anzuheben als bislang vorgesehen. Bereits im Februar hatte der VEBWK vor einer Erhöhung gewarnt. Nun zeigt sich, dass die Politik den Warnungen nicht gefolgt ist, sondern weiter nachlegt.

„Wir haben genau vor diesem Muster bereits gewarnt“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller. „Zwischen 2002 und 2005 haben massive Tabaksteuererhöhungen in Deutschland zu einem massiven Zustrom nicht versteuerter, teils illegal hergestellter Zigaretten geführt. Die erhofften Mehreinnahmen blieben aus. Im Gegenteil, das Steueraufkommen ging zurück, weil der legale Absatz einbrach. Jetzt wird genau dieser Fehler wiederholt!“

Nach den nun bekannt gewordenen Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll eine Schachtel Zigaretten bis 2030 nicht wie ursprünglich vorgesehen neun, sondern zwölf Euro kosten. „Man darf die Kuh, die man melken will, nicht schlachten“, so Bergmüller weiter. „Wer glaubt, mit immer höheren Steuern stabile Mehreinnahmen zu erzielen, verkennt die wirtschaftliche Realität. Das haben wir in Deutschland schon einmal erlebt.“

Als Argument für die Erhöhung wird unter anderem angeführt, dass der Anteil jugendlicher Raucher zwischen 12 und 18 Jahren zuletzt wieder gestiegen ist;: Von sechs Prozent im Jahr 2021 auf zehn Prozent. Der VEBWK nimmt diese Entwicklung ernst, hält eine pauschale Verteuerung dafür aber für das falsche Instrument.

„Wer ernsthaft Prävention betreiben will, muss informieren und aufklären, nicht pauschal verteuern und verbieten“, so das Fazit des VEBWK-Vorsitzenden. „Nachhaltige Verhaltensänderungen entstehen durch Wissen und Eigenverantwortung, nicht durch fiskalischen Druck.“

Verschärft wird die Problematik durch den modernen Fernabsatz über das Internet, der illegale Beschaffungswege erleichtert und staatliche Kontrollmechanismen unterläuft. Ein Muster, das sich nicht nur bei Zigaretten zeigt.

Ähnlich verhält es sich so auch bei tabakfreien Nikotinbeuteln, sogenannten Nikotin-Pouches. Weil eine klare gesetzliche Einordnung fehlt, ist der legale Inlandsvertrieb faktisch untersagt, während der Bezug über ausländische Online-Shops ungehindert und ohne jeden Jugendschutz weiterläuft. Der VEBWK fordert daher eine altersgesicherte, klar geregelte rechtliche Einbettung dieser Produkte, die zugleich einen legalen Markt und damit auch entsprechende Steuereinnahmen sichern würde.

Der VEBWK erinnert daran, dass Genussrauchen historisch und kulturell tief verwurzelt ist und seit Jahrhunderten Teil gesellschaftlicher Rituale ist. „Die Geschichte zeigt eindeutig: Verbote und massive Verteuerungen führen nicht zum Verschwinden des Konsums, sondern zu dessen Verlagerung in den Schwarzmarkt“, warnt Franz Bergmüller.

Der VEBWK fordert die Politik daher auf, maßvoll und verantwortungsbewusst zu handeln. Gesundheitspolitische Ziele dürfen nicht durch fiskalische Schnellschüsse verfolgt werden, die am Ende genau das Gegenteil bewirken: weniger Kontrolle, weniger Steuereinnahmen und mehr Schwarzmarkt – bei Zigaretten wie bei Nikotinbeuteln.