Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt einen wichtigen Erfolg für das bayerische Gastgewerbe: Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Das machte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung heute im Rahmen seines Maßnahmenpakets für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt deutlich. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen Menschen erhalten – auch für die zahlreichen Aushilfskräfte in bayerischen Wirtshäusern, Gasthöfen und Restaurants.

„Das ist ein handfester Erfolg für unsere Branche“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller. „Ein breites Branchenbündnis aus Verbänden und Vereinen, wie auch wir und der DEHOGA, hat sich in den vergangenen Wochen entschlossen für den Erhalt der Minijobs eingesetzt. Genau dieser gemeinsame Einsatz hat jetzt den Unterschied gemacht und zum Erfolg geführt!“

Nach ersten Informationen aus der Pressekonferenz zum Koalitionsausschuss und dem Papier der Bundesregierung bleibt lediglich eine moderate Anpassung auf Arbeitgeberseite: Die pauschale Steuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Für die bundesweit rund 6,8 Millionen Beschäftigten in Minijobs ändert sich am Nettolohn nichts.

Auch VEBWK-Geschäftsführerin Barbara Ritter zeigt sich erleichtert: „Minijobs sind für unsere Betriebe kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein, um Spitzenzeiten, Veranstaltungen und saisonale Schwankungen zu stemmen. Dass dieses Modell erhalten bleibt, verschafft tausenden bayerischen Wirtshäusern die Planungssicherheit, die sie jetzt dringend brauchen.“

Der VEBWK dankt allen, die sich in den vergangenen Wochen für den Erhalt der Minijobs eingesetzt haben. Als Teil eines breiten Branchenbündnisses hat der VEBWK erneut gezeigt, dass gemeinsames Engagement für unsere Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich sein kann.

Neben dem Erhalt der Minijobs setzte der Koalitionsausschuss weitere Signale, die für das Gastgewerbe wichtig sind, wie einen spürbaren Bürokratieabbau mit weniger Berichts- und Dokumentationspflichten. Zur gesetzlichen Wochenarbeitszeit enthält das Papier bislang keine konkrete Neuregelung.

„Die heutige Entscheidungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Bergmüller, „jetzt gilt es, auch die Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelung anzugehen. Das ist eine echte Entlastung für unsere Branche!“