Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 scharf. Die geplante Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent belastet die Betriebe zusätzlich, die vorgesehene Differenzierung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen nach Tarifbindung lehnt der Verein entschieden ab.

„Die Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent ist eine massive Mehrbelastung für die Betriebe“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „Gerade in der Gastronomie sind Minijobber unverzichtbar – zur Abdeckung von Spitzenzeiten, abends und am Wochenende. Eine Erhöhung um 150 Prozent verteuert diese Beschäftigungsform erheblich und gefährdet Arbeitsplätze. Statt Betriebe zu entlasten, dreht die Regierung an der nächsten Kostenschraube.“

Noch schärfer kritisiert Bergmüller die geplante Regelung bei den Sonn- und Feiertagszuschlägen. Die steuerliche Grundlohngrenze soll zwar von 50 auf 75 Euro angehoben werden, die weitergehende Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen soll jedoch nur für tarifvertraglich geregelte Zuschläge gelten. Bei nicht tariflich geregelten Zuschlägen bleibt es bei der bisherigen Sozialversicherungsgrenze von 25 Euro.

„Diese Differenzierung ist willkürlich und ungerecht“, so Bergmüller, „Zwei Beschäftigte leisten die gleiche Sonntagsarbeit, bekommen den gleichen Zuschlag – aber der eine zahlt Sozialabgaben darauf und der andere nicht, nur weil sein Betrieb keinen Tarifvertrag hat. Mehr als 20 Millionen Beschäftigte ohne Tarifvertrag werden so zu Arbeitnehmern zweiter Klasse degradiert.“ Der VEBWK fordert deshalb jetzt eine höhere Beitragsfreiheit unabhängig von einer Tarifbindung gelten.

„Finanzminister Klingbeil und Arbeitsministerin Bas bestrafen gezielt diejenigen, die bereit sind, am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten. Wer Arbeitnehmern, die freiwillig Zusatzschichten schieben, das Netto kürzt, hat den Kontakt zur arbeitenden Bevölkerung verloren“, so Bergmüller.