EU-TABAKPRODUKTRICHTLINIE

Berlin – Die in der geplanten EU-Tabakproduktrichtlinie enthaltene Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist aus Sicht der Grünen weder verhältnismäßig noch sinnvoll. In einem aktuellen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung unter anderem, sich bei den Beratungen im Europäischen Rat für eine Überarbeitung der Richtlinie einzusetzen. Die Einstufung als Arzneimittel stelle im Vergleich zu Zigaretten eine strengere Regulierung dar und hätte ein vollständiges Verbot dieser Produkte zur Konsequenz.

Über den richtigen Umgang mit elektronischen Zigaretten wird schon länger heftig diskutiert. Mitte Dezember 2012 legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament dann einen Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie vor, der die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen regeln soll – auch der E-Zigarette hatte man sich angenommen. Nikotinhaltige Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von über 2 mg oder einer Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml dürfen danach nur vertrieben werden, wenn sie als Arzneimittel zugelassen worden sind.

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