
Um gesteigerte Kosten aufzufangen, mag mancher Gastronom auf die Idee kommen, vom Gast einen Kostenbeitrag in Form einer Art Eintrittsgeld zu verlangen. Wie ist dies rechtlich einzuschätzen? VEBWK
Um gesteigerte Kosten aufzufangen, mag mancher Gastronom auf die Idee kommen, vom Gast einen Kostenbeitrag in Form einer Art Eintrittsgeld zu verlangen. Wie ist dies rechtlich einzuschätzen? VEBWK
Wer Musik öffentlich nutzt, muss die Urheber dafür bezahlen, d.h. wer in seinem gastronomischen Betrieb Musik spielt, Rundfunk- oder Fernsehgeräte aufstellt, muss seinen Betrieb bei der GEMA anmelden. VEBWK
Gastgarten, Biergarten im Sinne der bayerischen Biergartenverordnung und traditioneller Biergarten Als Biergarten bezeichnet man einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft. Häufig […]
Am Stillen von Säuglingen in Cafés und Restaurants scheiden sich oft die Geister. Ob das Stillen in der Öffentlichkeit zulässig […]
Muss eine Gaststätte Toiletten haben? Betriebe mit mehr als 200 Sitzplätze fallen unter die sogenannte Versammlungsstättenverordnung – die Toilettenbereitstellung ist […]
Habe ich einen Anspruch darauf bargeldlos zu bezahlen? Von Gesetzes wegen ist das einzige Zahlungsmittel, das der Gastwirt akzeptieren muss […]
Wie lange muss ich als Gast auf mein bestelltes Essen warten, bevor ich ohne zu bezahlen, das Restaurant verlassen darf? […]
Lesen Sie hier, was nach der Neuregelung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesens 2021 zum Thema Watt-Turniere zu beachten ist. VEBWK