Von der sog. „November – und Dezemberhilfe“ unserer Regierung konnten wir aufgrund eines Absatzrückgangs von knapp unter 80% leider nicht profitieren.
Von der sog. „November – und Dezemberhilfe“ unserer Regierung konnten wir aufgrund eines Absatzrückgangs von knapp unter 80% leider nicht profitieren.
Bald dürfen Biergärten wieder öffnen. Zeit wird es. Hierzu die Gedanken eines Bierkrugs.
Lockerungen für Grundschulen, Außengastronomie, kulturelle Einrichtungen und Sport: Das sind die Ergebnisse der heutigen Kabinettsitzung.
Nunmehr können Gastronomen auch ihre verderbliche Ware im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
Ein Mieter/Pächter, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen.
Seit dem 27. April 2021 können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden.
Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt.
Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch besteht.