Für die Monate November und Dezember gibt es Erleichterungen für Betriebe bei den Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III Plus.
VEBWK-News
Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
Der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, als vordringliche Aufgabe die Höhe der Überbrückungshilfen überprüfen zu wollen.
Auch die gewerbesteuerlichen Maßnahmen in der Corona-Krise sind verlängert worden:
Gestern wurden die beiden Rahmenkonzepte Gastronomie sowie Messen und Ausstellungen bekannt gemacht.
Am Wochenende wurde das neue Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse und ergleichbare Veranstaltungen bekannt gemacht.
Zur Unterstützung von Betrieben, die unter Lieferengpässen, Auftragsausfällen oder anderweitigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie leiden, gibt es inzwischen zahlreiche Hilfsmittel.
Grundsätzlich gilt die einzuhaltende Sperrzeit ab 22 Uhr auch für den Silvesterabend. Bislang ist keine Ausnahme in Sicht. Dass dies mehr als unglücklich ist, versteht sich von selbst.