
Am Wochenende wurde das neue Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse und ergleichbare Veranstaltungen bekannt gemacht.
WICHTIG: Soweit der Veranstalter zur Durchführung der Tagung oder des Kongresses fremde Räumlichkeiten anmietet und/oder sich eines koordinierten Durchführungspartners bedient, darf er die Pflichten bei Bedarf durch Vertrag ganz oder teilweise auf den Vermieter und/oder den Durchführungspartner delegieren. Dieser ist dann „Veranstalter“ im Sinne dieser Regelung.
Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen