Gaststätten können die November-/Dezemberhilfe nun unabhängig von Umsätzen mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern, die Hilfen beantragen.
Gaststätten können die November-/Dezemberhilfe nun unabhängig von Umsätzen mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern, die Hilfen beantragen.
Seit dem 17.3.2021 beginnen die Auszahlungen.
Kleine Unternehmen haben die Wahl, als Referenzzeitraum für den Umsatzeinbruch den konkreten Bezugsmonat oder den Durchschnitt 2019 zu wählen.
Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und zu verbessern.
Für die Gastronomie ergeben sich mit dem neuen Bußgeldkatalog keine Änderungen
Für alle Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zur November- und Dezemberhilfe deutlich vereinfacht.
Theater, Kinos, Konzertsäle und die Außengastronomie müssen damit landesweit geschlossen bleiben.
Während bundesweit eine Verlängerung des Lockdowns im Raum steht, hat die Stadt Tübingen einen Modellversuch gestartet