Pressemitteilungen

Die Gewerkschaft NGG spricht bei der geplante Rückkehr zum 7 %-Satz für Speisen von erwarteten „Mitnahmeeffekten“ der Wirte und „fadenscheinigen Gründen“ dafür. Der VEBWK nennt diese Aussagen realitätsfern und respektlos gegenüber Bayerns Gastronomen. Angesichts massiver Umsatzrückgänge, steigender Kosten und einem europaweiten Wettbewerbsnachteil ist die Steuerentlastung längst überfällig und das absolute Minimum an Fairness.

15 Jahre nach Einführung des Rauchverbots zieht der VEBWK eine kritische Bilanz: Vor allem kleine Kneipen und Szenebetriebe haben massiv gelitten, Stammtische sind verloren gegangen, die Wirtshauskultur ist geschwächt. Der Verein fordert klar geregelte Ausnahmen, etwa für reine Schankbetriebe mit gekennzeichneten Raucherräumen – und mehr Wahlfreiheit für Wirte und Gäste.

Die geplante Anhebung des Mindestlohns bringt viele bayerische Gastronomiebetriebe an ihre Belastungsgrenze – insbesondere bei Minijobbern. Der VEBWK fordert Ausnahmen im Gesetz, um flexible Beschäftigungsmodelle zu retten. Andernfalls droht das Lohngefüge zu kippen – mit fatalen Folgen für unsere Wirtshauskultur.

Durch eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen jetzt deutlich entlastet. Die Genehmigungsanträge für Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern können zukünftig per Email eingereicht werden. Nach einer Frist von zwei Wochen ab Antragsstellung gilt entsprechende Genehmigung zudem automatisch als erteilt – die Gebühr für die Genehmigung entfällt in diesem Fall. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt den damit verbundenen Bürokratieabbau, warnt jedoch vor einer Aushöhlung des geltenden Gaststättenrechts: