Wer Musik öffentlich nutzt, muss die Urheber dafür bezahlen, d.h. wer in seinem gastronomischen Betrieb Musik spielt, Rundfunk- oder Fernsehgeräte aufstellt, muss seinen Betrieb bei der GEMA anmelden. VEBWK
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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende […]
Gestern wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert. Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe […]
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Elektronische Kassen ohne TSE dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr eingesetzt werden. Damit endet die Ausnahmeregelung der Kassensicherungsverordnung […]
Die bayerische Härtefallhilfe, die ursprünglich Ende März auslaufen sollte, wurde aktuell bis Juni 2022 verlängert. Schausteller erhalten allerdings den fiktiven […]
Wie im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung bekannt gegeben wurde, macht der Freistaat von der sogenannten „Übergangsregelung“ Gebrauch. […]
Bayern hält den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundes für „unzulänglich“. Außerhalb von Hotspots könnte man so keine Schutzmaßnahmen ergreifen. Weil die […]