
Die zeitlich befristete Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vor dem Hintergrund der anhaltenden Omikron-Welle ist zum 31. Mai 2022 ausgelaufen. Personen, die an leichten Atemwegserkrankungen litten, konnten telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.