
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 endet am 31. Oktober 2021. Dies gilt für Erst- und Änderungsanträge.
Für die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 endet die Antragsfrist für Erstanträge am 31. Dezember 2021.
Neuerungen:
- Seit 14. Oktober 2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember gestellt werden.
- Seit dem 22. Oktober, sind Änderung der Kontoverbindung der Überbrückungshilfe III Plus möglich.
Nähere Informationen finden Sie in den FAQs.