MANNHEIM. Die Bewirtschaftung von außerhalb einer Gaststätte gelegenen Flächen in einer überbauten Einkaufspassage ist keine (rauchverbotsfreie) Außengastronomie im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 18.10.2011 entschieden. Wie das Gericht mitteilt, wurde damit die Berufung einer Mannheimer Gaststättenbetreiberin gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Quelle: AHGZ