Lediglich die Außengastronomie darf auf baldige Öffnung hoffen und auch das nur unter strengen Voraussetzungen. Für die stark angeschlagenen Gastronomiebranche
sind die heute beschlossenen Maßnahmen Bayerns in der Corona-Politik ernüchternd. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die mangelnde
Öffnungsperspektive und fordert schnelles Handeln der Verantwortlichen.

„Unrealistische Voraussetzungen, weiteres Vertrösten und willkürlich gesetzte Grenzwerte – so kann man die heutigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zusammenfassen“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „obwohl die Intensivbettenbelegung und die Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus weiter zurückgehen, hält die Politik an den Inzidenzwerten fest und fährt damit ganze Branchen sehenden Auges gegen die Wand.“

Von der Gastronomie wurde während der heutigen Pressekonferenz von Ministerpräsident
Markus Söder kaum gesprochen. Lediglich die Außengastronomie darf auf Öffnung hoffen – sollte der Inzidenzwert in der Region für 14 Tage unter dem Grenzwert von 50 liegen. Ein Wert, der in absehbarer Zeit nicht flächendeckend zu erreichen sein wird. Für den VEBWK reicht der heutige Beschluss daher nicht aus. „Während Kontaktsport im Inneren scheinbar kein Problem ist, wurde die Innengastronomie nicht einmal erwähnt“, so Dr. Zimmermann, „wo bleibt hier die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit?“

Schon lange wurde durch das RKI bestätigt, dass die Gastronomie kein Infektionstreiber ist. Ein Argument, das von den verantwortlichen Politikern schlichtweg ignoriert wird. „Die Öffnungen und Lockerungen dürfen nicht weiter an reinen Inzidenzwerten festgemacht werden“, kritisiert die Geschäftsführerin, „es gibt weitaus aussagekräftigere Werte, beispielsweise die Auslastung der Intensivbetten. Wir fordern dringend, zukünftige Beschlüsse an diesen, breiter gefassten Kennzahlen festzumachen.“ Zudem seien weder die von den Betrieben erarbeiteten Hygienekonzepte, noch die Impfquote berücksichtigt worden. „Jetzt müssen zügig offene Fragen zu flächendeckenden Schnelltests geklärt werden“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „ein Betriebssterben auf weiter Front kann nur noch verhindert werden, wenn wirtschaftliches Leben schnellstmöglich wieder ermöglicht wird und die finanziellen Hilfen schneller fließen. Mit dem flächendeckenden Einsatz von Schnelltests muss dann nicht mehr nur die Außengastronomie, sondern auch die Innengastronomie geöffnet werden.“ Konkret fordert der VEBWK hier, alle Bereiche unter Einhaltung von Hygienekonzepten ab 28. März zu öffnen. „Dass im privaten Raum, in dem nachweislich die meisten Infektionen stattfinden, weitreichende Lockerungen beschlossen wurden, die Gastronomie allerdings wieder einmal das Nachsehen hat, ist nicht akzeptabel. Wir brauchen die Öffnung jetzt. Und die Infektionszahlen und -statistiken bestärken unsere
Forderung.“