Gemeinsame Pressemitteilung 07. Mai 2013

Champions League Finale 2013 oder auch WM 2014: Räumung der Public Viewing Areas während laufendem Spiel. Fiktion oder Realität?

BFT e.V. und VEBWK mahnen an: Rechtzeitig Landesverordnungen oder Bundesverordnung erlassen und Public Viewing rechtlich sicherstellen.

Am 25.Mai findet in London das „deutsche Finale um die Champions League“ statt. Nur wenige werden das live in Wembley verfolgen, die meisten freuen sich auf ein gemeinsames Fußballfest in einer Public Viewing Area. Biergärten, Terrassen und andere Außenflächen laden dazu ein. Ob dieses Vergnügen jedoch ungetrübt sein wird, hängt von einer Verordnung ab. Eigentlich ist nach 22 Uhr im Außenbereich Schluss. Die Bürger für Freiheit und Toleranz (BFT e.V.) und der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) haben deshalb in den zuständigen Ministerien der Bundesländer angefragt, ob es Ausnahmeregelungen geben wird. Nicht nur die CL steht dabei im Fokus, sondern auch das bedeutendste Fußballereignis im nächsten Jahr entwirft frühzeitigen Handlungsbedarf: vom 13 Juni bis 13. Juli 2014 findet die Weltmeisterschaft in Brasilien statt. Millionen freuen sich auf spannende Spiele beim Public Viewing zu meist später Stunde. Die Frage ist allerdings, ob ihnen dieses Vergnügen auch tatsächlich gestattet wird?

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