Pressemitteilung 22.Juli 2013

Was soll das? Diese Frage stellen sich alle Wiesnwirte und vor allem die Wiesnbedienungen. Das bayerische Finanzministerium will eine kleine Ausnahmeregelung bei der Lohnsteuer abschaffen, um dadurch … überhaupt kein positives Ergebnis zu erzielen, sondern einzig und allein dem Amtsschimmel Futter geben.

Bisher erhalten die Wiesnbedienungen direkt nach getaner Arbeit ihr Geld vom Wiesnwirt. Für die meisten Bedienungen ist das einer der Gründe, warum die Arbeit auf dem Oktoberfest trotz aller Anstrengungen Spaß macht. Etwa 3.500 Euro brutto verdient man als Bedienung auf der Wiesn, Trinkgeld nicht eingeschlossen, denn das wird bekanntlich nicht versteuert. Nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer bleiben 3.000 Euro, die direkt ausbezahlt werden. Nun sagt das Finanzamt, dass ab 2014 die Ausnahmeregelung einer direkten Abwicklung der

Wiesnlöhne, die seinerzeit durch den damaligen Wiesn-Wirtesprecher Richard Süßmeier erwirkt wurde, entfällt. So erhält der Arbeitnehmer dann von den 3.500 Euro erst einmal nur etwa 2.000 Euro und darf sich die fehlenden 1.000 Euro dann über den Lohnsteuerausgleich ein halbes Jahr später wieder zurückholen. Linke Tasche, rechte Tasche – doch mit zusätzlichem Aufwand für die Behörde, den Arbeitgeber und zum Ärger der Arbeitnehmer. Unglaublich, aber wahr. Deutschland wird seinem Image als Erfinder unsinnigster Behördenbestimmungen mal wieder gerecht.

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