Am 1. Mai sind die strikten Regelungen zum Rauchverbot in Kraft getreten. Seit dem darf in Gaststätten und Restaurants kein Glimmstengel mehr angezündet werden.

Alle Gastwirte, die jetzt zulassen, dass in ihren Räumen geraucht wird, müssen bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen. Aber auch der Gast, der die Kippe im Mund hat, muss eine Strafe bezahlen. Der SÜD ANZEIGER hat sich bei Essener Gastronomen, Kneipen-Besuchern und dem Hotel- und Gaststättengewerbe umgehört, wie sie mit der Gesätzesverschärfung umgehen.

„So grob über den Daumen gepeilt rechne ich mit Umsatzeinbußen für diesen Monat von bis zu 50 Prozent“, stöhnt Mina Rieger, Wirtin der Holsterhausen Gaststätte „Domschänke“. „Ich habe zwar Tische, Stühle und Schirme vor der Gaststätte postiert, damit meine rauchenden Gäste eine ,Bleibe‘ haben, doch ich denke schon mit Schrecken an den Herbst oder Winter. Bei kaltem Schmuddelwetter setzt sich doch keiner mehr nach draußen, um genüsslich zu rauchen. Dann wird sich der Umsatz wohl nochmals verringern. Wenn meine Kasse weiterhin nur halb gefüllt bleibt, dann bin ich sowieso gespannt, ob ich die nächsten Monate finanziell ,überlebe‘. Es ist eine Schande!

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