Vereine machen auf Verbot aufmerksam

Rahden – Ab dem 1. Mai darf in NRW in großen Zelten oder Kneipen nur noch unter einer besonderen Bedingung geraucht werden. Vom Nichtraucherschutzgesetz betroffen sind auch die Vereine in der Region.

In Rahden berieten über die neue Gesetzesregelung jetzt die Vorsitzenden der Schützen- und der Sportvereine, denn laut Gesetz müssen die Vereine als Veranstalter von Festen dafür Sorge tragen, dass bei ihren Veranstaltungen nicht gequalmt wird. Zu kontrollieren, dass keiner raucht, ist Aufgabe der Ordnungsämter.

Zu dem Treffen erschienen waren deshalb auf Einladung der Vereine auch Rahdens Ordnungsamtsleiter Uwe Trentelmann und sein Kollege Michael Duffe. Sie erklärten die Eigenheiten des Gesetzes, das seit 2008 gilt und zum 1. Mai verschärft wird.

Ab diesem Tag gelte ein „grundsätzliches Rauchverbot“ in Gaststätten und Festzelten, erklärte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung Michael Duffe. Auch die Nutzung von gesonderten Raucherräumen sei dann nicht mehr zulässig. Gequalmt werden dürfe nur noch im Außenbereich, etwa auf Terrassen oder unter Vordächern. Gleiches gelte auch für große Bierwagen. Würden diese zum Beispiel von Planen „ummantelt“, müsse der Glimmstengel auch hier kalt bleiben.

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