DÜSSELDORF. Das Düsseldorfer Landgericht hilft einem starken Raucher im Kampf gegen die Kündigung seiner Wohnung. Das Gericht gewährte dem 74-Jährigen Prozesskostenhilfe und hob damit die entgegengesetzte Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Der Amtsrichter hatte die Kündigung wegen der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens als gerechtfertigt eingestuft und der Klage gegen die Kündigung kaum Erfolgschancen zugebilligt. Die Entscheidung hatte Aufsehen erregt, weil die Wohnung, ob gemietet oder gekauft, bislang als unantastbares Refugium für Raucher galt. (Az. 21 T 65/13).

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