VEBWK Kommentar zu dem Artikel „Gustavstraße: Stadt Fürth muss Lärm eindämmen“

Ein Urteil mit Sprengkraft. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Fürther Anwohner nicht ausreichend in ihrer Nachtruhe geschützt sind. Was vor allem in südlichen Länder Gang und Gäbe ist -dort wird vor 22 Uhr erst gar nicht augegangen- sorgt bei uns für Zündstoff. In unseren Landen ist in der Regel um 22 Uhr draußen Schluss. Verantwortlich dafür sind die geltenden Lärmschutzbestimmungen. Auf der anderen Seite weiß doch jeder, der ins Stadtzentrum zieht, dass er dort mit vielerlei Lärm konfrontiert wird. Die jungen Leute gehen immer noch später aus, das gesamte Ausgehverhalten hat sich verändert. Daher bedauern wir das Ansbacher Urteil, das dem Vorstoß der Stadt Fürth den Garaus macht.

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Gustavstraße: Stadt Fürth muss Lärm eindämmen

FÜRTH – Im Streit um nächtlichen Lärm auf den Freischankflächen in der Fürther Gustavstraße hat die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach eine Niederlage erlitten. Nach Meinung der Richter schütze die Stadt die Anwohner nicht ausreichend. Nach dem Urteil wird 23 Uhr als Sperrzeit möglicherweise nicht zu halten sein.

Bereits am Mittwoch verhandelte die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage eines Anwohners, am Donnerstag folgte das Urteil. Nach Meinung der Richter schützt die Stadt Fürth die Anwohner nicht ausreichend vor dem Kneipenlärm in der Gustavstraße.

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