Youtube und die Gema streiten weiter um die Frage, wie und in welcher Form Lizenzen und Urheberrechte in dem Google-Streaming-Service gelten sollen. Jüngstes Thema zwischen den beiden Parteien ist die Frage, ob ein eventuell zustande kommender Vertrag geheim bleiben darf oder nicht.

Doch dabei, so ein Gema-Sprecher auf Nachfrage von CHIP Online, handele es sich um einen alten Hut, über den die Verwertungsrechtegesellschaft seit Jahren informiere. „Aktuell gibt es keinen Vertrag mit Youtube“, ergänzte er. „Die erste vertragliche Vereinbarung, ein sogenannter Interimsvertrag für neue Geschäftsmodelle, die 2009 endete, unterlag und unterliegt einem von Google/Youtube geforderten Non Disclosure Agreement, NDA. Ein neuer regulärer Vertrag kann kein NDA enthalten.“ Das erlaube das deutsche Recht nicht. Youtube wolle aber eine Geheimhaltung der Vertragspartner im Falle, dass ein Vertrag zustande kommt.

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