
Die bayerische Landesregierung hat 2013 einer Neuregelung der „Stillen Tage“ in Bayern mit einem Kompromissvorschlag zugestimmt. Der VEBWK sieht noch Mängel.
Die bayerische Landesregierung hat 2013 einer Neuregelung der „Stillen Tage“ in Bayern mit einem Kompromissvorschlag zugestimmt. Der VEBWK sieht noch Mängel.
Wir fordern die Beibehaltung der verkürzten Sperrzeit. Eine Sperrzeitverlängerung ist kein wirksames Instrument zur Bekämpfung alkoholbedingter Kriminalität und Verwahrlosung.
Grundsätzlich bedarf es zur Führung eines gastronomischen Betriebs in Deutschland einer Konzession. Für Einzelveranstaltungen kann jedoch eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden.
Nach der Einführung des § 40 Abs. 1a LFGB begannen die Bundesländer, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet zu veröffentlichen. Der VEBWK fordert die Abschaffung des Internetprangers
Gewalt, Kriminalität, Familienelend und Verkehrsunfälle werden pauschal auf den Alkohol geschoben. Die Ursachen für Alkoholmissbrauch liegen aber vor allem im sozialen Umfeld.
Der VEBWK fordert die Befreiung von Betrieben von der Rundfunkgebühr. Durch die Gebührenpflicht für alle Haushalte wurde der Rundfunkbeitrag bereits geleistet.
Das am 1. August 2010 in Kraft getretene Gesundheitsschutzgesetz hatte zur Folge, dass in Bayern das bundesweit strengste Rauchverbot in der Gastronomie gilt. Der VEBWK plädiert für eine Novellierung.
Eine Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wäre wie eine Konjunkturspritze. Profitieren würden davon nicht nur die Gastronomen.