Hintergrund:

Foodwatch und FragDenStaat haben eine neue Idee umgesetzt. Im Internet gibt es seit dem 14. Januar 2019 das „Topf Secret-Portal“.  Verbraucher können dort einfach bei den zuständigen Behörden Hygieneberichte über Betriebe anfragen. Im Falle von Beanstandungen wird dann um Zusendung des Kontrollberichts gebeten und der Verbraucher wird dazu animiert, diesen Kontrollbericht für jedermann sichtbar in dem Portal hochzuladen.

Alles im Dienst der Lebensmittelhygiene. Solche Möglichkeiten sind derzeit unheimlich beliebt, entsprechen sie doch dem unaufhaltsamen Wunsch nach Transparenz. Doch wer definiert eigentlich diese Transparenz?

Das „Topf Secret“ – Portal von Foodwatch nutzt die Auskunftspflicht von Behörden, die den Antragsteller über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informieren muss. Das Portal vereinfacht solche Anfragen nun und löste gleich zu Beginn eine erste Lawine aus: über 4.500 Anfragen gingen innerhalb der ersten Woche online ein und damit war das Portal bereits überfordert.

Warum das ein zweischneidiges Schwert ist

Die so einfach mögliche Anfrage kann auch ganz anderen Motiven zugrunde liegen. Ob Wettbewerb oder einfach nur Spaß am Ärgern – allem wird Tür und Tor geöffnet. Ergo: es ist eindeutig ein Internet-Pranger, der Betroffenen viel Ärger bereiten wird. Und das sogar dann, wenn es zu Unrecht zu einer Veröffentlichung kommt. Zudem kann nur der gründliche Online-Leser einschätzen, ob es sich bei einer Beanstandung um eine abgeplatzte Küchenfliese handelte, oder ein tatsächlicher Hygienemangel vorlag. Die Betriebe haben keine Möglichkeit Stellung zu nehmen und so birgt dieses Portal große Gefahren, per Denunziation leichtfertig Existenzen und Arbeitsplätze zu vernichten.

Der Standpunkt des VEBWK

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. lehnt diese Plattform ab. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist funktionstüchtig und tauglich. Deshalb dürfen Hygienemängel auch grundsätzlich nur seitens der zuständigen Behörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen.
Darüber hinaus bezweifeln wir die Rechtmäßigkeit dieser Plattform, die unserer Ansicht nach offen zum Rechtsbruch aufruft. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht eine Veröffentlichung von Informationen durch Verbraucher bzw. durch Foodwatch etc. gerade nicht vor.